Stellungnahme zum aktuellen Stand eines von einem Vereinsmitglied angestoßenen Vorhabens zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
10.06.26 | 4 Min
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Pascal Tetschet, der Initiator des Vorhabens, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, hat nunmehr ein Eilverfahren gegen den SV Werder Bremen beim Amtsgericht Bremen eingeleitet. Die mündliche Verhandlung findet am 24. Juni 2026 statt. Zu dieser Entwicklung nimmt der Verein wie folgt Stellung:
Wir respektieren ausdrücklich das Recht unserer Mitglieder, sich aktiv an der Vereinsentwicklung zu beteiligen, Anträge einzubringen und vereinspolitische Diskussionen anzustoßen. Die Mitbestimmung der Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Selbstverständnisses von Werder Bremen.
Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass die im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Forderungen über das hinausgehen, was aus den mitgliedschaftlichen Rechten des Initiators folgt. Insbesondere die geforderte Herausgabe personenbezogener Daten aller stimmberechtigten Mitglieder an den Initiator persönlich stellt einen schwerwiegenden Eingriff dar, der sorgfältig gegen die Interessen und Rechte aller Betroffenen abzuwägen ist. Uns ist es hierbei besonders wichtig, sich schützend vor die Interessen unserer Mitglieder zu stellen und sehr sensibel bei der Weitergabe von Daten vorzugehen.
Werder Bremen hat sich in den vergangenen Monaten, nachdem die Mitgliederinitiative ins Leben gerufen und Kontakt zum Verein aufgenommen worden ist, intensiv mit dem Anliegen des Antragstellers befasst und verschiedene Gesprächs- und Lösungsangebote unterbreitet. Der Antragsteller hat aber deutlich gemacht, dass es eine Gesprächsbereitschaft nur über Lösungen geben kann, wenn diese in seinem Sinne formuliert sind.
Mit Blick auf die Weitergabe von Daten hatten wir eine Lösung vorgeschlagen, die eine Kommunikation mit der Mitgliedschaft ermöglicht hätte, ohne personenbezogene Daten unmittelbar weiterzugeben. Dieses Vorgehen wurde vom Antragsteller abgesagt.
Nach unserer Auffassung steht das nun eingeleitete Eilverfahren nicht in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Situation. Selbst im Fall eines für den Antragsteller positiven Ausgang des Verfahrens müssten die Mitglieder kontaktiert, das notwendige Quorum erreicht und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen für die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchgeführt werden, so dass ein Zeitraum zwischen September und Oktober realistisch scheint.
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet allerdings bereits am 15. November 2026 statt. Sie bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, Anträge einzubringen, Positionen zu vertreten und über die zukünftige Entwicklung des Vereins zu beraten und zu entscheiden.
Der SV Werder Bremen misst den Rechten seiner Mitglieder einen hohen Stellenwert bei. Als mitgliedergeführter Verein lebt Werder von der aktiven Beteiligung und dem offenen Austausch unterschiedlicher Auffassungen. Gleichzeitig sehen wir unsere Verantwortung darin, die Rechte aller Mitglieder zu schützen und dabei insbesondere den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Wir werden das gerichtliche Verfahren mit der gebotenen Sachlichkeit begleiten.
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