Pyrotechnik: 106.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder

URTEIL DES SPORTGERICHTS FÜR DIE SPIELE IN BIELEFELD UND FRANKFURT

24.10.25 | 1 Min

Der Fanblock im Deutsche Bank Park in Frankfurt. Werder-Fans sind dort zu sehen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss in zwei Fällen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger*innen verurteilt.

Für pyrotechnische Vergehen bei den Auswärtsspielen bei Arminia Bielefeld sowie Eintracht Frankfurt beträgt die Geldstrafe insgesamt 106.000 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.

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